
Wie die durchgängige Digitalisierung von Gesetzen gelingt
Rule Design als Tor zur digitalen Gesetzgebung
Rule Design als Tor zur digitalen Gesetzgebung
Wie die durchgängige Digitalisierung von Gesetzen gelingt:
Eine zentrale Frage, die uns bei SEITENBAU im Zuge der Verwaltungsdigitalisierung immer wieder beschäftigt, ist: Wie können wir Gesetze digitaltauglich gestalten und vollziehbare, belastbare Ergebnisse von Gesetzgebung und Parlamentsarbeit ermöglichen?
Im Vortrag auf dem Zukunftskongress hat Dorothee Klotzbuecher, Practice Lead für Gesetzgebungsverfahren bei SEITENBAU, gemeinsam mit Vertretern der SINC GmbH darauf eine Antwort gegeben und gezeigt, wie moderne Gesetzgebung funktioniert und warum es so wichtig ist, Gesetzgebung und Gesetzesanwendung zusammenzudenken.
Warum Digitaltauglichkeit zwei Ebenen umfasst
Analysiert man einen Gesetzgebungsprozesses, so wird deutlich, dass der eigentliche Rechtsetzungsprozess im Lebenszyklus eines Gesetzes nur einen Teilprozess darstellt. Umso wichtiger ist es, die Digitaltauglichkeit von Gesetzen von Beginn an mitzudenken. Die Analyse der Digitaltauglichkeit muss dabei auf zwei Ebenen erfolgen:
1) Prozessual:
Ein digitalisiertes Gesetzgebungsverfahren benötigt innovative, möglichst automatisierte Prozesse und eine digitale Koordination der Beteiligten. Darüber hinaus sollten unterschiedliche Versionsstände von Gesetzen transparent dokumentiert werden.
2) Inhaltlich / strukturell:
Ein bis zum Vollzug digitaltaugliches Gesetzgebungsverfahren benötigt modellierfähige Texte. Zudem müssen die Interessen verschiedener Beteiligter – etwa von Ressorts oder Verbänden – eingebunden werden können. Historien sollten durchsuchbar sein, um beispielsweise eine Konsolidierung mit bestehendem Recht zu ermöglichen.
Die Grundlage für durchgängige Digitalisierung
Die Konsequenz: Auch im Gesetzgebungsverfahren müssen wir uns von dokumentenzentrierten Arbeitsweisen lösen und stärker datengetriebene Prozesse etablieren. Nur so lassen sich vollziehbare Ergebnisse von Gesetzgebung und Parlamentsarbeit schaffen.
Dafür braucht es eine prozessübergreifende Zusammenarbeit, die die Anforderungen von Gesetzgebung und Gesetzesanwendung zusammenführt – fachlich ebenso wie technisch.
Nur so kann die Digitalisierung von Gesetzen auch für nachgelagerte Aufgaben wie Monitoring, Evaluation oder Vollzug sinnvoll weitergedacht werden.