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Zwei Hände die an einer Braille-Tastatur tippen am Computer

Gemeinsam für eine inklusive digitale Welt

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

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Wie das BFSG die digitale Teilhabe fördert – und wie wir es umsetzen

Am 28.06.2025 trat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zur Stärkung der digitalen Teilhabe in Kraft. Seitdem müssen ein Großteil aller Webseiten, Online-Shops und weiterer digitale Angebote für neue Produkte in Deutschland barrierefrei sein – und nicht nur wie bisher die Webseiten und Intranet-Angebote von öffentlichen Stellen. Auch für bestehende Produkte und Dienstleistungen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – allerdings mit einer Übergangsfrist bis zum 27.06.2030.

Für uns sind die Entwicklung und Bereitstellung barrierefreier Anwendungen nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern ein zentraler Bestandteil unserer nutzerzentrierten Software-Entwicklung, wie wir sie in unseren Projekten leben.

Sehr viele Menschen profitieren von Barrierefreiheit

Mit fast 8 Millionen Menschen gibt es in Deutschland eine weitaus größere Anzahl von Nutzer*innen, die auf barrierefreie Webangebote angewiesen sind, als man vielleicht auf den ersten Blick vermutet. Und: nicht nur Menschen mit Behinderungen profitieren von barrierefreien digitalen Umgebungen. Auch ältere Menschen, Personen mit geringeren Deutschkenntnissen und Familien werden durch verbesserte Zugänglichkeit im Alltag unterstützt. Alle diese Menschen sind bei der Nutzung des Web darauf angewiesen, dass wir bei der Entwicklung an sie denken und für alle gut zu bedienende Anwendungen bereitstellen.

Jeden Tag auf dem Weg zu mehr Barrierefreiheit im Web

Doch wie machen wir das konkret? Die Bereitstellung barrierefreier Anwendungen umfasst verschiedene Themen und Dimensionen, die wir bei unserer täglichen Arbeit berücksichtigen:

  • Benutzerfreundliche Konzeption und Umsetzung: Unsere Software wird auch nach den neuesten nationalen (BITV 2.0) wie auch internationalen Vorgaben (EN 301 549) zur Barrierefreiheit entwickelt. Wir achten bei der Konzeption und Umsetzung von Benutzeroberflächen darauf, dass alle Funktionen entsprechend dieser Guidelines leicht zugänglich und bedienbar sind.

  • Technische Standards: Wir nutzen in unseren Projekten moderne Technologien und eine breite Palette aktueller Web Accessibility-Tools, um sicherzustellen, dass unsere Produkte den Anforderungen der europäischen Norm EN 301 549 entsprechen, auf die auch das BFSG verweist. Dazu gehören beispielsweise hoher Kontrast, Screenreader-Unterstützung, Untertitel in Videos, Audiodeskriptionen, Tastatur- und Sprachsteuerung sowie eine klare und logische Navigation.

  • Regelmäßige Überprüfungen: Wir führen regelmäßige Tests durch, um sicherzustellen, dass unsere Software kontinuierlich den höchsten Standards der Barrierefreiheit entspricht. Feedback von Nutzern mit unterschiedlichen Bedürfnissen ist dabei ein wichtiger Bestandteil unseres Entwicklungsprozesses.

  • Schulungen und Sensibilisierung: Unsere Mitarbeiter*innen werden regelmäßig geschult, um das Bewusstsein für Barrierefreiheit zu schärfen und sicherzustellen, dass Entwicklungen im Sinne der Inklusion erfolgen.

Unsere Vision: Teilhabe für alle an der digitalen Gesellschaft

Aus unserer Sicht ist die Umsetzung von Barrierefreiheit jedoch nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern vor allem auch eine Chance für alle Betreiber von Webangeboten. Denn durch die Bereitstellung barrierefreier Angebote können sie sicherstellen, dass ihre Dienstleistungen für alle zugänglich sind und sie somit mehr Nutzer*innen erreichen. Gleichzeitig fördern sie die digitale Teilhabe aller und unterstützen so eine rundum inklusive Gesellschaft.

Bei SEITENBAU setzen wir uns für eine barrierefreie digitale Zukunft ein, erkennen die Bedeutung von digitaler Teilhabe und arbeiten kontinuierlich daran, Barrieren abzubauen. Gemeinsam mit unseren Kunden möchten wir eine inklusive und zugängliche digitale Welt schaffen.

Kontaktieren Sie uns gerne dazu: info@seitenbau.com

Stefan Eichenhofer

Ihr Ansprechpartner

Stefan Eichenhofer

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