Barrierefreiheit
Barrierefreies Webdesign nach BITV und WAI
Nach der aktuellen in Deutschland gültigen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik, der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV, müssen bis zum 31.12.2005 alle Informationstechnik-Angebote der öffentlichen Hand in Deutschland vollständig barrierefrei gestaltet sein. Für sämtliche Webangebote und Anwendungen die neu geschaffen werden gilt dies bereits seit dem 01.01.2003.
International hat sich für "Internet ohne Barrieren" der Begriff "Webaccessibility" etabliert. Die Web Accessibility Initiative (WAI), eine Untergruppierung des W3-Consortiums (W3C, die höchste Instanz für Entwicklungen im WWW), legt die grundlegenden Standards für barrierefreies Webdesign fest.
Umfangreiche Erfahrung mit Barrierefreiheit
Durch unsere langjährige Zusammenarbeit mit Kommunen, Ministerien, Bundesämtern und sonstigen öffentlichen Institutionen in Deutschland und der Schweiz beschäftigen wir uns bereits seit Jahren mit diesem Thema, kennen die technischen Anforderungen an die vollständige Barrierefreiheit von Online-Angeboten sehr genau und haben im Zuge zahlreicher barrierefreier Projekte eine Vielzahl von Lösungen entwickelt. Diese stellen wir Ihnen in Form von exzellentem Know-how und Modulen gerne zur Verfügung.
Beispiele für barrerefreie Websites von SEITENBAU:
Webcheck und Schulungen von SEITENBAU
Im Rahmen unserer Beratungstätigkeiten bieten wir Ihnen zudem die Analyse bestehender Websites an. Hier prüfen wir die "tatsächliche" Barrierefreiheit Ihres Online-Angebotes, wobei wir zwar auch die üblichen Analyse-Tools wie beispielsweise Watchfire einsetzen, darüber hinaus jedoch auch manuell durch die Website klicken, den Quelltext analysieren und Ihnen damit eine wesentlich qualifiziertere Analyse geben können, als durch das blose Verwenden von entsprechenden Tools. Darüber hinaus bieten wir Schulungen im richtigen Umgang mit barrierefreien Online-Angeboten an, denn diese müssen auch "barrierefrei gepflegt" werden.
Barrierefreiheit - auch ein Thema für "Private" ?
Obwohl für privatwirtschaftliche Organisationen keine verbindlichen Richtlinien bezüglich der Barrierefreiheit ihrer Webauftritte bestehen, gibt es auch für sie gute Gründe ihre Inter- sowie Intranetangebote für jedermann zugänglich zu machen:
- Positive Aussendarstellung durch soziale Verantwortung und Vorreiterrolle
- Erfüllung möglicher gesetzlicher Vorgaben durch Intranetzugang auch für behinderte Mitarbeiter
- Deutliche Ausweitung des potentiellen Kundenkreises da allein in Deutschland 8% der Gesamtbevölkerung schwerbehindert (und im Internet sehr aktiv) sind
- Geräteunabhängigkeit (Browser, Screenreader, PDA)
Ein zeitgemäße Organisation sollte die positiven Eigenschaften barrierefreier Angebote erkennen und ihre Online-Angebote demgemäß ausrichten !
Überschaubare Kosten
Vorurteile gegenüber Barrierefreiheit, auf die wir immer wieder stoßen, sind zum einen, dass sich Barrierefreiheit und ansprechendes Design ausschließen und zum anderen, dass Barrierefreiheit grundsätzlich erhebliche zusätzliche Kosten verursacht. Dass dem nicht so ist und wie sich relativ einfach Kostenbewusstsein, hohe Designansprüche und Barrierefreiheit in Einklang bringen lassen, zeigen wir Ihnen gerne.
Sie interessieren sich für Barrierefreiheit Ihrer Online-Angebote und/oder wünschen einen Webcheck Ihrer Site? Schicken Sie Ihre Anfrage einfach an: barrierefreiheit @seitenbau.com

